Appell an das Wirtschaftsministerium

Wasserstoff-Projekt hängt am seidenen Faden

Kaiserslautern, 04.07.2024

Die Freude über eine mögliche Förderung ihres Wasserstoff-Projektes ist bei der ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern in Ernüchterung umgeschlagen. Vorstand Jan Deubig hat nun an die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Umweltministerin Katrin Eder appelliert, die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs noch einmal zu überdenken.

Keimzelle für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in der Pfalz

Die ZAK wurde aufgefordert, im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (Kipki) einen Förderantrag einzureichen. Für den Bereich der „Wasserstoffstrategie“ hat das Wirtschaftsministerium eine Fördersumme von insgesamt 25 Millionen Euro ausgelobt. Nach den Worten Deubigs handelt es sich bei dem Wasserstoff-Projekt der ZAK um die „Keimzelle für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in der Pfalz“. Genutzt werden soll die Infrastruktur des Abfallwirtschaftszentrums, um aus überschüssigen Strommengen aus dem Biomasseheizkraftwerk, Photovoltaik-Anlagen und Windrädern mithilfe einer Elektrolyse Wasserstoff zu erzeugen.

Pro Jahr könnten so 140 Tonnen Wasserstoff hergestellt werden, eine potentielle Erweiterung würde 350 Tonnen ermöglichen. Die Gesamtinvestition für den Bau einer Wasserstoff-Tankstelle und die Umrüstung der Lkw-Flotte beläuft sich auf 15 Millionen Euro und könnte bereits bis 2027 realisiert werden. Als Hemmschuh könnten sich nun die Rahmenbedingungen des KIPKI-Wettbewerbs erweisen.

So sei es kontraproduktiv, wenn einerseits das Bundesamt für Logistik und Mobilität die Förderung klimaschonender Fahrzeuge einstelle, andererseits das Land aber davon ausgehe, dass es für den an der beantragten Tankstelle abgegebenen Wasserstoff auch Abnehmer geben werde. Das Problem: Eine Marktverfügbarkeit solcher brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeuge ist nur schwer abzuschätzen. Das Land müsse diesen Kreislauf durchbrechen, so Deubig.

Deutlich zu niedrige Förderquoten

Ein weiteres Problem seien nach Meinung der ZAK die „deutlich zu niedrigen Förderquoten“. Die Fördermittel des Landes werden als Beihilfe angesehen und unterliegen damit den europarechtlichen Restriktionen. Dadurch betrage die Förderquote für die Wasserstofftankstelle lediglich 20 Prozent, die für den Elektrolyseur und den Wasserstoffspeicher 45 Prozent. Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die bestimmte staatliche Fördermaßnahmen von EU-Staaten regelt, sieht lediglich für „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) höhere Förderquoten vor, nicht aber für kommunale Akteure.

Ein weiteres Detail gefährdet das ZAK-Projekt: Demnach ist Wasserstoff nur dann förderfähig, wenn er als „erneuerbar“ eingestuft wird. Davon ausgenommen wären also auch Verkehrskraftstoffe nicht biogenen Ursprungs. Die ZAK plant, dass der Elektrolyseur Wasserstoff aus Strom erzeugt, der durch die Verbrennung von Abfallbiomasse erzeugt wird. Deubig bedauert, dass die EU die Bedeutung der günstigen Restbiomasse für die Energiewende verkenne. „Der Ausschluss der abfallstämmigen Biomasse von der Förderung verhindert, dass deren energetisches Potenzial im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung voll ausgeschöpft wird.“ Zudem gehe der überschüssige Strom ungenutzt verloren, so die ZAK. Zwar plane das Unternehmen aktuell die Errichtung einer Windenergieanlage, deren Strom als „erneuerbar“ bewertet wird, diese könne jedoch frühestens 2027 in Betrieb gehen.

Ein Hemmnis für den Markthochlauf sieht der ZAK-Vorstand auch in den uneinheitlichen Vorgaben zu den Druckstufen (350 oder 700 bar) und dem Aggregatzustand (gasförmig oder flüssig) des an der Tankstelle abzugebenden Wasserstoffs. Dadurch lasse sich, so Deubig, keine Investitionssicherheit schaffen.

Appell an das Wirtschaftsministerium

Deubigs Appell an das Wirtschaftsministerium: „Wenn das Land Rheinland-Pfalz den Markthochlauf für Wasserstoff in der Region ernsthaft voranbringen will, muss es zumutbare Rahmenbedingungen für die kommunalen Akteure schaffen.“ Bund und Länder müssten nach Wegen suchen, kommunale Projekte wie das der ZAK „außerhalb des Anwendungsbereichs der AGVO zu fördern“. So sei es denkbar, dass Deutschland staatliche Beihilfen bei der EU im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens anmelde und genehmigen lasse. Deubig ist sicher: „Ohne staatliche Subventionen kann die junge Wasserstoffwirtschaft nicht vorangebracht werden.“