Ab 2026 Donnersbergkreis als 3. Anstaltsträger
Donnersbergkreis-Beitritt „wirtschaftlich und strategisch vorteilhaft“
Kaiserslautern, 30.09.2024
Die ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern soll ab 2026 einen dritten Anstaltsträger erhalten. Knapp 50 Jahre nach Gründung eines „Abfallbeseitigungsverbandes“ durch die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern haben die verschiedenen Gremien jetzt den Beitritt des Donnersbergkreises beschlossen.
Für die ZAK und die Abfallwirtschaft der Region bedeutet die erweiterte interkommunale Zusammenarbeit einen historischen Schritt. Mit dem Beitritt des Donnersbergkreises und seinen 76.000 Einwohnern zum 1. Januar 2026 werden die Aufgaben der Abfallentsorgung zukünftig gemeinsam wahrgenommen. In mehreren Gutachten wurde bestätigt, dass ein Beitritt „wirtschaftlich und strategisch vorteilhaft ist“. Die ZAK ist damit für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle von mehr als 325.000 Menschen zuständig.
Der Donnersbergkreis wird für den Beitritt eine Einlage auf das Stammkapital der ZAK in Höhe von knapp 1,3 Millionen Euro leisten. Dies entspreche, so ZAK-Vorstand Jan Deubig, den Einlagen von Stadt und Landkreis Kaiserslautern. Immerhin rund 90 Prozent der angelieferten Abfälle kann die ZAK selbst oder über ihren Anlagenverbund verwerten, während der Donnersbergkreis bisher über keine eigenen Anlagen und Kapazitäten verfügt.
Donnersbergkreis profitiert von verschiedenen Ressourcen
Der Donnersbergkreis profitiert daher unmittelbar auch von den Ressourcen in den Bereichen Umweltpädagogik, Öffentlichkeitsarbeit, Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle, Krisen- und Katastrophenvorsorgen, Unterstützung regionaler Projekte und Initiativen, Erfassung von Wertstoffen und Schadstoffen vor Ort oder über das Umweltmobil sowie die strategische Unterstützung, beispielsweise bei der Erstellung zukünftiger Abfallwirtschaftskonzepte. Zudem werde der Donnersbergkreis durch den Beitritt seiner Verpflichtung zur Gewährleistung der Entsorgung mineralischer Abfälle gerecht und partizipiert an den Vorteilen des DK I-Deponieabschnittes am Standort Kapiteltal. Die Stilllegung und Nachsorge des DK II-Altdeponieabschnittes bleibt vom Beitritt des Donnersbergkreises auch kalkulatorisch unberührt. Im Gegenzug bleiben die Deponien des Landkreises in Eisenberg, Langmeil und Mannweiler-Cölln vollständig in dessen Zuständigkeit.
Rückführung von Eigenkapital an die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern
Im Zuge des Beitritts des Donnersbergkreises ist eine Rückführung von Eigenkapital an die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern vorgesehen. Beide Gebietskörperschaften sollen zum 31. Dezember 2025 jeweils eine Million Euro als „vorgezogene Ergebnisverwendung“ aus dem Hoheitsbereich erhalten. Weitere Rückzahlungen sollen die Ausnahme bleiben. Sollte die Eigenkapitalquote des Betriebs gewerblicher Art (BgA), in dem die Deponie, die Erzeugung erneuerbarer Energie und abfallwirtschaftliche Dienstleistungen abgebildet werden, auf über 30 Prozent steigen, will die ZAK die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung zur Förderung von Projekten im Anstaltsgebiet prüfen.
Verstetigung und Stabilisierung der Abfallgebühren
Das Jahr 2025 will die ZAK mit ihren derzeit 150 Mitarbeitenden gemeinsam mit den Anstaltsträgern dazu nutzen, die Abfallwirtschaftskonzepte der zukünftigen Partner anzugleichen, mögliche Synergien für eine Kooperation umfassend zu heben und die weiterhin erforderlichen Vergabeverfahren für die Sammlung von Abfällen im Donnersbergkreis vorzubereiten. Die Neuvergabe logistischer Leistungen hat eine Änderung des Gebührenmodells des Donnersbergkreises ab 2026 zur Folge. Zudem soll die eigentlich bis Ende 2026 gültige Gebührenplankalkulation der bisherigen Anstaltsträger unterbrochen werden, um die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigen zu können. Deubig erwartet für alle drei Gebietskörperschaften eine „Verstetigung und Stabilisierung der Abfallgebühren“.