Aufnahme der thermischen Abfallverwertung in das BEHG

„CO2-Bepreisung ist nicht der Weisheit letzter Schluss“

Kaiserslautern, 25.01.2024

Der deutsche Gesetzgeber hat das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) novelliert und damit die thermische Abfallverwertung ab diesem Jahr in den nationalen Brennstoffemissionshandel einbezogen. Gegen die Bedenken von Sachverständigen und Branchenverbänden. Denn die Aufnahme der thermischen Abfallverwertung in das BEHG stellt einen deutschen Sonderweg gegenüber den europäischen Partnerländern dar. Inklusive Nachteilen für den Umweltschutz. Das kritisiert auch die ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern.

BMHKW

Bedenken bei Industrie und Verbänden

Das Gutachten „Auswirkungen des nationalen Brennstoffemissionshandels auf die Abfallwirtschaft“, das im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) erstellt worden ist, hat diesen Sachverhalt untersucht. „Unsere Bedenken wurden darin bestätigt“, stellt ZAK-Vorstand Jan Deubig fest. Demnach müssen für CO2-Zertifikate aktuell 45 Euro pro Tonne CO2 bezahlt werden, ab 2025 dann 55 Euro und ab 2026 bis zu 65 Euro, bevor dann der Markt die Preise regeln soll.

Auch die Industrie und diverse Verbände, wie etwa der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), die Interessengemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD), der Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) und die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) teilen die Bedenken. So sei ein deutscher Sonderweg nicht der richtige Ansatz. Angestrebt werden solle vielmehr eine europäische Lösung, die in einer ganzheitlichen Debatte bereits vorbereitet wird. Das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) sieht eine Einführung der thermischen Abfallverwertung in die CO2-Bepreisung für das Jahr 2028 vor.

Bepreist wird ausschließlich das CO2 aus fossilen Anteilen der Abfallgemische, nicht aber das „biogene“ CO2 aus organischen Abfällen. Die Anzahl der benötigten Zertifikate hängt damit von der Abfallzusammensetzung ab. Für gängige Abfallschlüsselnummern wurden Standard-Emissionsfaktoren festgelegt, anhand derer die Anzahl der benötigten Zertifikate berechnet wird. Pauschalwerte für den biogenen Anteil bestimmter Abfallschlüsselnummern sind ebenfalls in der Verordnung vorgegeben. Die hiermit bestimmten biogenen Anteile können von den Gesamtemissionen abgezogen werden, so dass nur die fossilen Emissionen kostenpflichtig werden.

Anreize CO2-Emissionen zu reduzieren

Da durch das Gesetz den CO2-Emissionen ein Preis zugeordnet wird, sollen Anreize geschaffen werden, die CO2-Emissionen zu reduzieren, indem beispielsweise Kunststoffe im Abfall vermieden werden oder Kunststoffe besser recycelt werden. Für die thermische Abfallverwertung hat der Gesetzgeber die Betreiber der Anlagen verpflichtet, die durch die Abfallanlieferungen entstehenden Kosten zu ermitteln und diese dann gesammelt an die staatliche Behörde abzuführen.

Wie auch bei Heizöl und Erdgas ist die Zuordnung der Kosten zu den verursachenden CO2-Emissionen direkt und transparent möglich. Anhand der Abfallschlüsselnummern und der dazugehörigen Standardemissionsfaktoren können die entstehenden Kosten verursachergerecht ermittelt und transparent an die Kunden weitergeleitet werden.

Verfehlung der klimaschützenden Lenkungswirkung

Jan Deubig befürchtet durch die BEHG-Novelle steigende Kosten für Haushalte und Unternehmen, einhergehend mit einer höheren Inflation. Neben der steigenden Anzahl von Abfallexporten und illegalen Entsorgungen führt die CO2-Bepreisung nach Einschätzung Deubigs auch dazu, dass weniger Energie bereitgestellt wird und die Abhängigkeit von Energieimporten aus dem Ausland zunimmt. Der Abfallexperte ist sich sicher: „Das Gesetz verfehlt eine klimaschützende Lenkungswirkung deutlich und kann daher nicht der Weisheit letzter Schluss sein.“

Wissenswertes

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt in Deutschland seit 2021 den nationalen Handel mit Emissionszertifikaten für Brennstoffe in den Bereichen Wärme und Verkehr. Es legt fest, dass Unternehmen, die fossile Brennstoffe in den Verkehr bringen oder zur Wärmeerzeugung verwenden, Zertifikate für die Menge an CO2-Emissionen erwerben müssen, die bei der Verbrennung dieser Brennstoffe entstehen. Durch die mit den Emissionen verbundenen Kosten soll ein Anreiz geschaffen werden, um Treibhausgasemissionen zu senken und den Einsatz klimafreundlicherer Alternativen zu fördern.